H-J. Well... 32547 Bad Oe.. Bürgermeister Pankow z.H. Herrn Sören Benn Breite Str. 24a-26 13187 Berlin Arbeit im Jugendamt Berlin, den 23.11.18 Sehr geehrter Herr Benn, ich hatte Sie schon mehrfach gebeten, solche inhaltlose Schreiben zu unterlassen, Sie würden Ihre und meine Zeit sparen. Sie sollten sich einfach der Kritik mal praktikabel annehmen und versuchen die Probleme klären bzw. klären zu lassen. Sie schreiben : Ihre Beschwerden wurden nach Überprüfung durch unterschiedliche Stellen zurückgewiesen, weil sich keine Anhaltspunkte ergeben haben, die Ihren Beschwerden entsprechen. Diese Aussage von Ihnen sehe ich als Verleumdung an, da Sie damit suggerieren, ich hätte gelogen, was Sie auch noch gegenüber dem regierenden Bürgermeister und dem Petitionsausschuss dargestellt haben, nur um sich nicht Kritiken stellen zu müssen. Sie sollten sich mal die Auswirkung überlegen, dass Sie mit solch Verhalten das Demokratiebewusstsein bei den Bürgern, nicht auf Fragen Ihrer Wähler einzugehen, zerstören. Ich informierte Sie schon mit Schreiben vom 22.2.17 über die wohl unmögliche Arbeitsweise der Frau Krause, die auf 8 Schreiben nicht einmal reagierte, wenn Sie es sich gefallen lassen, dass Frau Krause ihnen die Arbeit aufbürdet, ist es auch Ihr Problem. Dann sind Sie auch verantwortlich, dass die einzelnen Probleme geklärt werden, was Sie bis heute nicht realisiert haben. Dies sind z.B. : - gerichtlich festgelegte begleitete Umgänge werde sofort vom JA in unbegleitete Umgänge umgewandelt Lügen von Herrn Bandlow (er ist nicht aus dem Raum gegangen, EFB hat Beratung abgelehnt, er hatte der Mutter nicht abgeraten, ihre Zustimmung zu versagen, es wäre mit beiden Eltern von Fr. Howe über Umgang gesprochen u.a.) verhindern von Beratungen der Eltern KIZ wird von Beratungsbereitschaft abgeraten falsche Angaben gegenüber der Gutachterin Verzögern und Nichtbearbeiten Hilfeplan keine Bearbeitung Akteneinsichtsantrag durch Herrn Bandlow Es werden mit dem Vater keine Gespräche über Vorkommnisse getätigt das Kind wird nicht beim EFB untersucht, obwohl das JA dieses beim Gericht vorgegeben hat Herr Bandlow nutzt nicht die Möglichkeit genutzt, mit Hinweisen Einfluß auf die Mutter zu nehmen (obwohl sie in vielen Dingen reagiert hätte Informationen über Beeinflussungen und sehr fragwürdige Handlungen der Mutter wurden nicht zur Kenntnis genommen u.v.a. Sie reagieren aber nur mit unsachlichen Formulierungen ... …................, weil sich keine Anhaltspunkte ergeben haben, die Ihren Beschwerden entsprechen. …., dass ihre subjektiven Wahrnehmungen …... ohne konkrete Aktivitäten. Sie behaupten statt dessen z.B. , die Organisation des unbegleiteten Umganges durch Frau Howe, ist eine subjektive Eingebung von mir ? Obwohl dies ein gegebener Fakt ist, womit Sie nur deckeln. Ich hatte ihn angeboten, über ein Gespräch eine schnelle Klärung zu erzielen, Sie haben aber anscheinend keine sachliche Bearbeitung vor. Somit werde ich von Ihnen gezwungen, den langen Weg der Problemlösung anzugehen. Ich hatte Sie mit Schr. Vom 22.2.17 gebeten, bis zum 10.3.2017 zu bestätigen, daß - der Antrag auf Hilfe beschieden wird - ein Verfahren bezüglich Hilfeplan durchgeführt wird - die beantragte Akteneinsicht gewährt wird - und ein Ansprechpartner für den Vater benannt wird (Frau Howe und Herr Bandlow werden aus den beschriebenen Gründen abgelehnt) Sie haben auf die konkreten Forderungen nicht reagiert. Sie deckeln statt dessen den unsachlichen Inhalt des Schreiben vom 28.2.2017 von Frau Tietje : - ihre Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Jugendamtsdirektorin weise ich hiermit nachdrücklich zurück - der umfangreiche Schriftverkehr veranlaßt mich, Ihre Eignung respektiver Befähigung durch das Rechtsamt überprüfen zu lassen (sollen hier kritische Bürger abgestempelt werden) - Meine Mitarbeiterin ist angewiesen worden, bis zur Vorlage des Gutachtens weiteren Schriftverkehr mit Ihnen mehr zu bearbeiten. (was soll denn begutachtet werden und warum) Ein Ergebnis des Gutachtens ist bis heute nicht übergeben worden, auch wird wiederum nur verleumdet, und Sie deckeln diese Arbeitsweise. Sie führen an, dass die Akteneinsicht schon am 8.11.17 wahrgenommen wurde, dabei vergessen Sie, dass die interessanten Unterlagen “Stellungnahme der Fachbereiche” nicht in der Unterlage waren, dies bedeutet wohl, dass Sie die zur Akteneinsicht vorgelegten Unterlagen manipulieren oder Sie keine Stellungnahmen von den einzelnen betroffenen Fachbereichen einholen, und mit ihren o.g. Baustein die Beschwerde formal zurückweisen. Weiterhin haben Sie sicherlich noch nicht erfasst, dass es in Ihrem Hause zwei Arten von Akten in dieser Sache gibt Akten Beschwerdemanagement Akten beim SPD leider waren die 2. Art Akten am 8.11.17 nicht einsehbar, und Herr Bandlow hat es über zwei Jahre nicht für nötig erachtet, diesen Antrag zu bearbeiten, was von Ihnen auch gedeckelt wird. Ich beantrage : Akteneinsicht in die Stellungnahmen der Fachbereiche bezüglich der Akten im Beschwerdemanagement Ich beantrage : Akteneinsicht in die Akte zu diesem Beschwerdeverfahren, Schreiben vom 17,10.18 und 22.10.18 Ich beantrage : Akteneinsicht in die Akten des SPD in Vollmacht des Vaters ( die Bevollmächtigung ist in § 13 SGB X und der Hilfeplan in § 36 SGB VIII geregelt) Ich beantrage : die Hilfe - Beratung der Eltern bezüglich Kommunikationsfähigkeit Ich teile Ihnen noch einmal mit, dass mit Herrn Bandlow keinerlei Kontakt vom Vater und mir realisiert werden. Dies trifft auch für Frau Tietje zu, solange sie sich nicht, für das o.g. Verhalten, entschuldigt. mfg.