H-J. W......., 32547 Bad O.... Jugendamt Pankow z.H. Frau Krause Berliner Allee 252 - 260 13088 Berlin Berlin, den 26.11.16 Sehr geehrte Frau Krause, im Schreiben vom 16.11.16 hatte ich angegeben, daß ich Details zu den Verhalten des Jugendamtes Weißensee Ihnen bekannt gebe, was ich hiermit tue. Es wird eingeschätzt, daß keinerlei Konzept zur Überwindung der Gewalt und der nega-tiven Einflüsse von der Mutter auf Vorname bei dem Jugendamt in Weißensee vorliegt. Die Voraussetzungen zur Normalisierung der Kommunikation mit der Mutter sind schlechter, wie zum Beginn des Vorganges. Wie die Mutter sich ausdrückt, führt sie Krieg gegen den Vater und mich und sie macht, den Vater nur schlecht, wo es nur geht. Diese Verschlechterung hat voll das Jugendamt mit seinen bisher nicht nachvollziehbaren Hand-lungen zu verantworten. Zu den Vorgängen mit Frau Howe habe ich schon in den Schreiben vom 29.07.16, 18.06.16 und 19.08.16 an Sie und den Bürgermeister erläutert. Herr Bandlow hat nach den Beschwerden zuerst auch eine Veränderung realisiert, indem er sich zum Ansprechpartner für meinen Sohn erklärt hat und darstellte, daß Frau Howe es wohl etwas übertrieben hätte. Hiermit hat er bewußt getäuscht, denn am 3.11.16 hat er deutlich zu erkennen gegeben, daß die Handlungen von Frau Howe aus seiner Sicht nicht zu kritisieren seien. Es war damals aber schon nicht verständlich, daß Frau Howe noch Ansprechpartner für Frau ... war, aus jetziger Sicht war die Änderung aber nicht unter ehrlicher Absicht erfolgt, sondern es muß aus den Angaben von Herrn Bandlow am 3.11.16 davon ausgegangen werden, daß er nur Ruhe in den Vorgang bekommen wollte, denn Frau Howe habe kein Fehler gemacht. Wer mir erzählen will, eine Person die - hinter dem Rücken des Vaters einen unbegleiteten Umgang animiert und toleriert und nach außen eine begleiteten Umgang durchführt - und von den Vorkommnissen nichts hören will - keine Beratung realisiert hat richtig gehandelt, kann mein Vertrauen nicht gewinnen. Nach dem 3.11.16 habe ich noch mehrfach versucht, mit Schreiben zu erreichen, mit Herrn Bandlow zu einem Konzept zu kommen, was nicht erfolgreich war. Zu Beginn des Gespräches stellte Herr Bandlow dar, das er wegen der Beschwerden in seinen Aussagen gehemmt ist, dies wirft die Frage auf, ob er dem Posten gewachsen ist. Wer einen Leitungsposten bekleidet muß auch mit Kritik leben können, zumal es noch von seinem Kollektiv veranlaßt wurde. Alle Darstellungen zur Gewalt, sexuellen Handlungen der Mutter an dem Kind, den Drohungen insbesondere mit erweiterten Suidizit, den Beeinflussungen der Tochter, den Verleumdungen des Vater, der Unfähigkeit der Mutter zur Kommunikation und den Nichterfüllen der Pflichten durch die Mutter wollen die Mitarbeiter des JA Weißensees nichts hören. Damit machen sie das Opfer zum Täter und fördern den Täter in seinen Handlungen, eine Aufarbeitung der Gewalttaten erfolgt somit nicht. Ich frage mich, wie die beiden Eltern bei einem solchen Verhalten zueinander finden können, denn sie haben noch ca 20 Jahre miteinander zu tun. Es wurde Strafanzeige gegen die Mitarbeiter des Jugendamtes gestellt, da die angebliche Feststellung, von der Mutter geht keine Gefahr aus, von keinem Psychiater gestellt worden sein kann, denn eine solche Aussage kann nicht nach einer Sitzung getroffen werden. Daß sich Frau Howe lt. Angaben gegenüber Frau Wolf befähigt fühlt, solche Feststel-lungen nach einmal sehen, treffen zu können, macht mir Angst. Denn dies würde bedeuten, daß Frau Howe außergewöhnliche Fähigkeiten haben, und dies zumal sie noch nicht einmal eine solche Ausbildung nachweisen kann. Trotz mehrfacher Bitte, das angebliche ärztliche Attest vom 11.5.16 zu übergeben, wurde dies immer von Hern Bandlow abgelehnt. Daß dieses Schreiben angeblich nach der Übergabe ans Gericht nicht mehr beim Jugendamt vorliegt, ist wohl ein unmöglicher Zustand, denn ein solch wichtiges Dokument gibt man als Original (zumindestens behält man eine Kopie) nicht aus den Händen, auch dies zeigt wohl die Überforderung von Herr Bandlow in der Funktion als Regionalleiter. Ich gehe davon aus, daß das Schreiben vom 11.5.16 von keiner zu einer solchen Attestausstellung berechtigten Person erstellt wurde. Auch hätte dieses angebliche Attest nicht beim Termin am 21.7.16 beim AG vorgelegt werden dürfen, da Herr Bandlow von der Nichteignung als Attest wissen mußte. Auch erfolgte keine Korrektur der Angaben in der Folge, damit wurde eine Beeinflussung der Richterin bewußt beabsichtigt. Die Absicht von Herrn Bandlow, bei dem Termin am 21.7.16 ein ausgeglichenes Wechselmodell durch zu setzen, obwohl keine Kommunikation seitens der Mutter vorhanden war, die Mutter keine verfügbare Wohnung hatte, der Vater das Wechselmodell zu der Zeit abgelehnt hatte, keine Aufarbeitung der Gewalt erfolgt war usw. usw., beweist, daß Herr Bandlow auf Kosten der Tochter das Problem los werden wollte. Die Floskel "zum Wohl des Kindes" wird da zum Hohn. Herr Bandlow hat auch damit seine Kompetenz in Frage gestellt. Die Handlungen von Frau Büttner sind unhaltbar, es wurde keine Untersuchung an dem Kind vorgenommen, es wurde aber auch keine andere Stelle benannt, wo solche Untersuchung hätte erfolgen können. Ich wollte mit dem von Ihnen vorgegebene Ansprechpartner Herr Bandlow eine Beratung mit Frau Büttner über die unmögliche Beratung am 29.9.16 durchführen, was er jedoch ablehnte, er sei nicht ihr Vorgesetzter. Für mich ist dieses Verhalten unhaltbar, denn als Ansprechpartner hat er auch Pflichten, zum anderen steht er auch im Internet als Regionalleiter des Jugendamtes Weißensee, somit ist er nach außen auch für den EFB Weißensee zuständig. Es scheint jetzt Motto zu sein, einer schiebt die Verantwortung auf den anderen. Am 3.11.16 äußerte Herr Bandlow, der EFB sei eigenständig der sich nicht von Frau Howe beeinflussen läßt. Der EFB hat aber am 24.11.16 eingeräumt, daß solche Bemerkungen gefallen sind. Stellen Sie sich den Vater vor, der sich fünfmal beim EFB anhören mußte "eine Untersuchung von Vorname sei lt. Frau Howe nicht erforderlich." und dann wird dieses noch bestritten! Das fördert auf keinen Fall das Vertrauen zu beiden Seiten, weil der Vater hier zum "Dummen" gestempelt wird. Zum anderen benötigt Frau Büttner 6 Wochen um erst nach drei Mahnungen einen Termin zu einem Gespräch zu nennen. Dies erweckt nicht den Eindruck, daß sie an einer schnellen Klärung der Problematik interessiert ist. lt. Aussage der Mutter hat Herr Bandlow ihr von der Unterschrift zu der Einwilligung zur psychiatrischen Untersuchung abgeraten, was angeblich nicht so sein soll. Deshalb habe ich Herrn Bandlow angefragt : BO 4.11.16 sehr geehrter herr bandlow, ausgehend von unserem gespräch am 3.11. , habe ich den eindruck, daß sie die Überweisung an die Kinderschutzambulanz nicht verstanden haben. hierzu folgende Erläuterungen. Vorname war bei der kinderärtztin frau dr. stern, hier wurde eine überweisung an den spz für erforderlich gehalten. ausgehend hiervon erfolgte eine vorstellung beim spz  helios klinikum buch. hier wurde festgestellt, daß die dortigen langen wartezeiten nicht optimal in diesem fall sind und es wurde angeraten die kinderschutzambulanz aufzusuchen, da eine schnelle wirksamkeit angezeigt ist. deshalb wurde die kinderschutzambulanz aufgesucht, und es wurde dort die einverständniserklärung übergeben. ihr auftrag ergibt sich aus : § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Erziehungsberechtigten anzubieten. (3) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein. aus meiner sicht ist die untersuchung von Vorname erforderlich um die schäden aus dem verhalten der mutter zu ermitteln und auch die möglichkeit der weiteren negativen einflüsse feststellen zu können. ich bitte sie, die untersuchung von Vorname aktiv bei der mutter zu befördern und falls aus ihrer sicht die kinderschutzambulanz nicht optimal ist, einen vorschlag zu machen. über die aktivitäten bitte ich um rückmeldung.   mfg hj. w... Eine Rückmeldung gibt es nicht. Also konstatiere ich 6 Mon. aktive Behinderung und Verhinderung der Untersuchung des Kindes durch das Jugendamt. Durch das Jugendamt wurden freie Umgänge der Mutter in der Kita animiert und toleriert, obwohl auf der anderen Seite begleiteter Umgang im Amt realisiert wurde und vom Gericht auch ein begleiteter Umgang in der Kita abgelehnt wurde. Man muß sich diesen Widersinn der Handlungen vorstellen. Da unsererseits der Umgang in der Kita untersagt wurde, wurde der Kitaplatz angeblich in Abstimmung mit dem Jugendamt gekündigt. Auch hier ist das Kind wieder der Leidtragende aus den Handlungen des Jugendamtes. Eine Bitte sich für den Erhalt des Kitaplatzes zur Schaffung der Kontinuität fürs Kind, lehnte Herr Bandlow ab, auch hier die Begründung, der Kindergarten sei eigenständig. Der Träger der Kita wurde mehrfach aufgefordert, die Herausgabe des Kindes an die Mutter zu verweigern, was jedesmal mit Hinweis auf Abstimmung mit dem Jugendamt abgelehnt wird, auch die Bitte an Herrn Bandlow, bei dem Kindergarten sich für die Aufhebung der Kündigung der Kita einzusetzen, lehnte er ab. Somit ist auch hier kein positives Handeln festzustellen. Auch hier wurde Hilfe verweigert, obwohl das Problem vom Jugendamt hervorgerufen wurde. Am 11.10.16 schrieb ich Herrn Bandlow, bezüglich einer abfälligen Bemerkung von ihm beim Umgang am 6.10.16 : B. O., den 11.10.2016 Sehr geehrter Herr Bandlow, beim Umgang am 6.10.16 erklärten Sie, daß sie nächsten Donnerstag noch einmal Umgang realisieren und dann davon ausgehen, daß der Zirkus dann beendet ist. Über diesen Satz bin ich schon sehr verwundert, erwarten Sie, daß die Probleme sich von alleine lösen ? Langsam muß Ihnen doch wohl klar werden, daß das Herangehen des Jugendamtes voll gescheitert ist und es wird Zeit, einen neuen Verfahrensweg zu konzipieren. In der Vergangenheit habe ich schon mitgeteilt, daß ich das Herangehen von Frau Howe und Frau Büttner in dieser Sache nicht nachvollziehen kann und auch nicht verwundert bin, daß die Jugendämter massiv in der Öffentlichkeit in Kritik stehen. Sie haben gegen jede sachliche Vernunft und Erfahrungswerten gewirkt. Im Aufsatz von Barbara Thieme Den Verfahrensbeteiligten ist es i.d.R. egal, wer der 'Aggressor' und wer das 'Opfer' ist. "Zum Streit gehören immer zwei!" genau dieses wurde von Frau Howe mit, nichts von Gewalt hören zu wollen, praktiziert. Und Frau Büttner unterstreicht dieses Herangehen noch mit solchen unqualifizierten Bemerkungen, daß eine Aufarbeitung der Gewaltakte und Verhalten von Frau ... nicht ihre Aufgabe ist, denn sie seien kein Strafgericht. Und sie meint, zum Streit gehören immer Zwei Herr W...... . Mit diesem Verhalten werden Opfer durch Ihr Amt zu weiteren Opferdasein verurteilt und eine Veränderung verhindert und die Kindesgefährdung weiter gefördert. Im FRANKFURTER LEITFADEN Häusliche Gewalt gefährdet Kinder. Es beeinträchtigt ihre emotionale, körperliche und kognitive Entwicklung bis hin zu einer Traumatisierung. Umgangskontakte setzen voraus, dass der gewalttätige Elternteil Verantwortung für die Gewalt übernimmt und Maßnahmen ergreift bzw. akzeptiert, um sein Verhalten zu ändern. Auch diese Grundsätze werden in Ihrem Hause nicht berücksichtigt. Denn obwohl Frau.... wiederholt zum Partner und dem Kind Gewalt ausgeübt hat, geht nach Frau Howe und Frau Büttner keinerlei Gefahr von der Mutter aus. Dies erfolgt, obwohl keinerlei Qualifizierung für eine solche Aussage bei den Damen vorhanden ist. Die Bemerkung von Frau Howe gegenüber Frau Wolf "sie könne fachlich einschätzen, ob ein Kontakt des Kindes zur Mutter Kindeswohl gefährdende Aspekte beinhalte." macht mir Angst. Denn es ist immer noch nicht geklärt, woher das fragwürdige Schreiben vom 11.5.16 so urplötzlich herkam und wer überhaupt eine solch unmögliche Feststellung abzeichnet. Auch Ihre Ansicht am 21.7.16, es könne ein umfangreicher Umgang realisiert werden, hat sich als unmöglich erwiesen. Frau ... hat immer wieder den Umgang zur Beeinflussung von Vorname genutzt. Frau ... hat auf kein Schreiben reagiert, eine Abstimmung ist nicht möglich. Zu Beratungen beim EFB kommt sie nicht. Obwohl Sie selbst und auch das EFB die unmögliche Auffassung und Verhalten von Frau ... erfahren haben, scheinen Sie diese immer noch nicht zur Kenntnis nehmen zu wollen. Ich halte es für sinnvoll, daß wir nochmals eine generelle Verfahrensweise in der Sache abstimmen. W..... Auch auf dieses Schreiben reagiert Herr Bandlow nicht. Dieses trifft auch für das weitere Schreiben an Herrn Bandlow vom 4.11.16 zu. Sehr geehrter Herr Bandlow, bei dem Gespräch am 3.11.16 hatte ich den Eindruck, dass bei Ihnen in diesem Fall nicht die Bereitschaft und Notwendigkeit gesehen wird über die Gewalttaten, Beeinflussungen und Vorkommnissen zu reden. So haben Sie angeführt, dass es Fälle mit größeren Dimensionen gibt. Dies mag sogar sein, jedoch hat Frau ... körperliche Gewalt in erheblichen Umfang am Kind und dem Partner verübt. Und da ist wohl solche Bemerkung, dass mein Sohn wohl von den Gewalttaten ein bisschen tief getroffen ist, nicht angebracht. Denn diese Gewalttaten haben auch direkt auf Vorname gewirkt. Es ist aus dem jetzigen Verhalten der Mutter ist keine Veränderung zu erwarten, eher im Gegenteil, da sie durch das Verhalten des Jugendamtes noch bestätigt wurde. Mit dieser Handlungsweise machen Sie das Opfer zum Täter. Mit Ihrem Herangehen erwecken Sie den Eindruck, dass es hier nur darum geht, einen normalen Umgang ohne Beachtung der Randbedingungen zu bewirken. Ich vertrete den Standpunkt, dass Bedingungen geschaffen werden müssen, dass ein normaler Umgang ohne Beeinflussung und Gewalt möglich sind. Zu dieser Meinung komme ich aus meinen Erfahrungen als oberster Dienstherr eines Jugendamtes und aus Abstimmungen mit zwei Jugendämtern. Auch dass es bei Ihnen nicht möglich ist, eine gemeinsame Beratung mit dem EFB zu organisieren, zeigt mir, dass bei Ihnen nicht nachvollziehbare Probleme bestehen. Denn es muß wohl auch im Jugendamt möglich sein, interdisziplinär zu beraten. Noch mal die Gewalttaten : Anspucken Schupsen in den Kleiderschrank Schlagen im Auto Schlagen und Würgen am 9.4.16 Schlagen von Vorname beim Windeln us.w - Einbeziehung von Vorname in sexuelle Masturbationhandlungen - Einsperren von W. Im Kinderzimmer - Beschimpfungen am Sterbebett Drohen : Sorgerechtentziehung Schlechtmachen bei Behörden Anbringen von Verletzungen und Vater beschuldigen Mit erweiterten Selbstmord - W. Ist nicht krankenversichert - gegenüber Nachbarn Lehmann - 15.9. du wirst schon sehen, du wirst auch noch beim JA um Umgang betteln Taten von Frau … nach dem 19.4.16 : Vorname zeigte nach dem Umgangstermin am 21.4.16 erhebliche Auswirkungen z.B. "Mama ist traurig", war ein Tag (25.4.16) krank und tanzte nächsten Tag morgens auf dem Bett, und sang "Mama ist böse ich bin lustig". In der weiteren Folge traten nach Umgängen der Mutter mit Vorname Erscheinungen wie Abwesenheit, willkürliche Gesänge, "Mama ist böse, Mama ist lieb" u.a. auf. Weiterhin zeigte W größere Verlustängste zum Verlust ihres Papas. Sie fragt den Papa, ob er bei ihr bleibt und fragt, ob ihm der Hals noch weh tut. Sie erzählte am 25.5.16, sie hat Mama im Kindergarten gesehen, sie soll aber nichts erzählen. - Umgang am 21.7.16 : W. nach dem Verfahren abgeholt 19:00 pünktlich zurückgebracht Hat den Opa sofort auf der Straße normal begrüßt oben an der Tür den Vater irritiert angesehen und nicht begrüßt ist in ihr zimmer durch gegangen ohne noch zu sprechen (was für sie ungewöhnlich ist). Sie erzählte an den Abend auch nichts mehr zu der Begegnung mit ihrer Mutter. Am nächsten Tag war ihre Reaktion relativ normal - W im Urlaub 10.8.16 : Mama ist lieb Mama ist böse – komische Mama -> das wollen wir vergessen - 3.5. + 12.5.16 C. wollte Vereinbarung vom 19.4. im Kindergarten unbegleiteten Umgang - 3.6. und 9.6.16 hat betreuten Umgang nicht wahrgenommen, weil sie unbetreuten Umgang in Kita durchsetzen wollte - 23.7. - 30.8.16 angebotene freier Umgang nicht wahrgenommen, erst Umgang am 31.8. realisiert - 31.08.16, freier Umgang, 5-maliges Verabschieden, Vorname begrüßte den Vater mit den Worten, er sei komisch, und MAma hätte es ihr gesagt. eine Stellung kam von Fr. … nicht - 1.9. - 20.9.16 angebotenen betreuten Umgang nicht wahrgenommen - 6.9.16 + 7.4. Diffamierungen über …...... in facebook : - 11.09.16, 10:33 - …. 16: Amalienstr 8 , nun tu mal nicht so als hättest du als arbeitsloser so viel zu tun das ich den Termin extra für dich legen muss, und Kita Öffnungszeiten? Willst du mich verarschen? Lass am Donnerstag mal deine Arroganz zu hause !!!!! - 15.9.16 18:30 Uhr EFB H. Becker + Fr. Büttner - Scheinheiligkeit : Vorm eintreten C wo ist W wer ist bei ihr - Lüge : sie hat W ½ J nicht gesehen - sie kann Tschüß sagen wie sie will – Becker nein das geht nicht - Du bist der Schlimme - begleiteten Umgang will sie nicht - Becker anderes geht nicht - unbegleiteter Umgang ist ihr gutes Recht lt. Gericht Vermerk vom 21.7.16 - alle in der Kita haben gesagt, sie hatte keinen Kontakt mit W - sie kann doch nichts dafür, dass Simone postet 7 - Beschimpfung beim rausgehen „hau ab du Looser“ - du kannst nicht machen was du willst –W ist nicht deine Puppe - du wirst schon sehen, du wirst auch noch beim JA um Umgang betteln - 29.10.16 Beratung im EFB Fr. Büttner C nicht da Diffamierungen von Frau … bei Frau Büttner - lt ihrem Vater kein Umgang mehr statt - gemeinsam schafft sie es nicht, sie will sich nicht so aufgeregt zeigen -> Einzelgespräch -. was ihr Vater gesagt hat, als das Kind übergeben wird - kein Umgang Sie haben das Sorgerecht und müssen das Kind übergeben, das .... an ihren Vater übergeben wurde ist Kulanz - ich dachte, sie waren mit dabei - Wochenlang nicht gesehen, 12 Std - 11. 10.16 Umgang von C. in Kita W. erzählt 13:00 mit Mama gespielt, kein Mittagschlaf, solle Papa nichts erzählen , Erzieherin Astrid hat am tag vorher schon gefragt, was ist 13:00 Uhr sh. Beschreibung - 13.10.16 Svantje C. hat bei ihr am 27.9. angerufen mit wirren Erzählungen -> sie solle sich an Jung wenden - 20.10.16 Unterschrift Untersuchung Herios Klinik von Bandlow ununterschrieben zurück übergeben - 27.10.16 Vorname krank (erkältet+bindehautentzündung) ….. gleich wieder lüge und Umgangverhinderung unterstellt Nicht nach Befinden von W gefragt - 3.11.16 C. w. sofort mit hineingenommen, da H. Bandlow rauchen war Am schluß war C. 2 min. mit W alleine und fing sofort wieder an zu beeinflussen .. Papa erlaubt das nicht ! Ich bin auch gerne bereit, nähere Erklärungen zu den einzelnen Vorkommnissen zu geben. Die Gesamtheit der Verhaltenweisen zeigen mir eine hohe latente Gefährdung von Vorname an, deshalb halte ich die Untersuchung von Vorname durch Fachkräfte für unabdingbar. Auch ist ein vom Vater gewünschter erweiterter Umgang ohne therapeutische Maßnahmen bei Frau … nicht denkbar. Es muß an das Wohl von Vorname gedacht werden und nicht an das Wohl der Mutter. Auch ist ein unbedingter Kontakt zur Mutter nicht geboten, wenn die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Sie haben nach § 8 die Aufgabe das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen Ich würde mich freuen, wenn wir unsere Differenzauffassung in dieser Sache annähern könnten So dass es zur gemeinsamen Handlung kommen kann : 1. es wird angestrebt, dass Vorname psychiatrisch untersucht wird 2. es wird darauf hingewirkt, dass Frau … sich psychiatrisch untersuchen lässt und wenn angeraten eine Therapie realisiert Wie Ihnen schon mehrfach dargestellt, muß konstatiert werden, dass keinerlei normale Kommunikation mit Frau … möglich ist, auf Probleme des Vaters und auf Abstimmungen geht sie nicht ein. Nur wenn sie was will, kann sie Kontakt aufnehmen, und geht davon aus, dass alles nach ihrem Sinne erfolgt. Frau … hat keine Wohnung und kann Vorname nicht aufnehmen. Sie diffamiert den Vater bei Vorname und im Bekanntenkreis, so nennt ihr Freund den Vater beim Vorbeigehen „Arschloch“ und verbreitet über ihre Schwester im Internet Verleumdungen. Es ist eine latente Gefährdung von Vorname vorhanden. Somit bestehen keine Voraussetzungen für einen längeren freien Umgang, um so unverständlicher war Ihre Einschätzung beim Termin am 21.7.16 , dass beide Eltern gleich gut zur Erziehung geeignet sind und ein ausgeglichenes Wechselmodell möglich wäre. Dies ist aus meiner Sicht eine absolut falsche Einschätzung und nährt den Verdacht, die Sache schnell vom Tisch zu bekommen. 3. es wird der betreute Umgang bis zur Erkennbarkeit von Veränderungen bei Frau … weiter realisiert. Der Vater überprüft die Möglichkeit der Durchführung eines begleiteten Umgangs. Ein freier Umgang der Mutter mit Vorname wird in Etappen vorbereitet, wenn nach gemeinsamer Auffassung Voraussetzungen gegeben sind 4. es wird eine Vereinbarung zwischen den Eltern erarbeitet, in welcher die folgenden Punkte in Details fixiert werden Beschreibung der Situation Reaktionen auf Forderungen der Gegenseite (z.B. in 3 Tagen) Verhalten gegenüber Vorname gemeinsame Gespräche bei geeigneten Beratungsstellen Ich bitte Sie, zu prüfen, inwieweit Sie meinen Ausführungen folgen können, und die Aktivitäten mit tragen. Mfg H-J. W... Die größte direkte Unglaubwürdigkeit erzeugte Herr Bandlow mit dem Abstreiten der Tatsach, daß er kurze Zeit am Ende des Umganges am 3.11.16 nicht in dem Raum war, was die Mutter auch sofort für Beeinflussungen benutzte. Den Ablauf ersehen Sie aus nachfolgenden Schriftverkehr. Dienstag, 08. November 2016 09:33 Sehr geehrter Herr W.... was 10 Minuten vor 17:00 Uhr passierte, konnte ich, da ich nicht anwesend war nicht beobachten. Dass Frau ...s während ich kurzzeitig den Raum verließ gesagt haben soll "das erlaubt Papa nicht" habe ich auch nicht gehört, was nicht bedeuten soll dass es nicht stattfand. Frau … wird am Donnerstag einen Antrag auf begleiteten Umgang bei einem Träger der freien Jugendhilfe stellen. Ich werde den Antrag vorbereiten. Bitte besprechen Sie Mit Ihrem Sohn, ob dieser den Antrag auch unterschreiben möchte. Ich beabsichtige mit diesem Auftrag den Träger "Sehstern" zu betrauen. Auf der Internetseite des Trägers gibt es auch Informationen zum begleiteten Umgang. Mit freundlichen Grüßen, Andreas Bandlow 07.11.16 22:16 sehr geehrter Herr Bandlow, Ihre Bemerkung Das, was sie im Bezug auf den Umgang am Donnerstag schildern konnte ich nicht beobachten. Es gab aber an diesem Tag keine 2 Minuten am Schluss des Umgangs, in welchen ich nicht im Raum war. haben bei meinem Sohn erhebliche Irretationen erzeugt. Sie haben nach seinen Angaben  den Spielraum verlassen und sind in Ihr Büro gegangen mit der Bemerkung, "die zwei sind gerade noch beim Ballspielen" beide Türen haben Sie offen gelassen. Sie wissen auch, daß mein Sohn ca 10 Min zu früh im Amt war, da Sie beim Fahrstuhl begegnet sind, als Sie zum Rauchen gingen. Sie sollten es unterlassen, die geschilderten Abläufe zu bestreiten. Es ist auch nicht zu tolerieren, daß die negative Beeinflussung durch die Mutter auch im Amt erfolgen kann, denn das Kind wird damit in Zwiespalt gebracht, was auch Sie nicht wollen dürften, auch wäre es wohl kein Aufwand entspr. Forderung an Frau … durchzustellen. Ich bitte Sie zu bestätigen, daß der Ablauf wie beschrieben erfolgte. mfg. h-J. W... Sehr geehrter Herr W... in die Entscheidung des Kita Trägers darf und werde ich mich nicht einmischen. Die Tatsache, dass Vorname keine Kita mehr besucht, stellt keine Kindeswohlgefährdung dar. Aus diesem Grund gibt es hier auch keinen Auftrag für das Jugendamt. Das, was sie im Bezug auf den Umgang am Donnerstag schildern konnte ich nicht beobachten. Es gab aber an diesem Tag keine 2 Minuten am Schluss des Umgangs, in welchen ich nicht im Raum war. Der § 8a SGB VIII besagt: " werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes bekannt." Als Voraussetzung des Tätigwerdens des Jugendamts im Kinderschutz Dies liegen hier nicht vor. Aus diesem Grund ergibt sich auch hier kein Auftrag für das Jugendamt, im Rahmen des Kinderschutzes tätig zu werden. Mit freundlichen Grüßen. Andreas Bandlow Mit freundlichen Grüßen, Andreas Bandlow Datum: 04.11.2016 18:11 Betreff: Kündigung des Kitaplatzes Sehr geehrter Herr Bandlow,   als Anlage übergebe ich den Schriftverkehr mit dem Kita-Träger Pfefferwerk. Wie Ihnen schon am  3.11.16  erklärt, bezieht sich die Kita immer wieder auf Abstimmungen mit dem Jugendamt. Für mich ist nicht nachvollziehbar, daß die Kita den betreuten Umgang nicht akzeptieren kann und sich auf fehlende Gerichtsentscheidung beziehen und die Nichtherausgabe von Vorname an die Mutter nicht mit getragen wird und damit den heimlichen Umgang in der Kita begründet, obwohl der Vermerk vom  19.4.16  der Kita vorlagen. Ich kann die Kündigung nicht nachvollziehen, und bitte Sie zu erklären, ob Sie uns bei Bemühungen bezüglich der Rücknahme der Kündigung unterstützen können, weil durch die Kündigung nur Vorname geschädigt wird.    mfg. w--- Damit hat Herr Bandlow sich voll unglaubwürdig gemacht. In der Literatur kann viel über die Behandlung von Fällen mit Gewalt über die Aufgaben des Jugendamtes gelesen werden, davon ist die Behandlung durch Ihr Amt weit entfernt, als einziger Mitarbeiter hat Herr Schwarz sich für Details interessiert und auch Angregungen gegeben. Aber mit Übernahme durch Frau Howe ging jede vernünftige Zu- sammenarbeit den Bach runter. Auch wenn die meisten Beiträge noch den Gewalttäter Mann betiteln, ist davon auszugehen, da bei etwa 33 % weibliche Täter nicht mehr von einer Ausnahme geredet wird. Auch wenn es einige Unterschiede bei der Arbeit mit männlichen Tätern zu weblichen Tätern geben mag, sind die Grundsätze sicherlich ähnlich. So gelten in der Literatur folgende Grundsätze : Berichten ein Partner oder ein Kind von häuslicher Gewalt, ist die Person dringend auf Ihre Unterstützung angewiesen: • Helfen Sie herauszufinden, was sie/es tun möchte und wie die nächsten Schritte aussehen können. • informieren Sie über mögliche Schutz- und Hilfeangebote informieren wie die BIG , über Frauenhäuser, Zufluchts­wohnungen, Beratungsstellen, Kinder-, Jugend- und Mädchennotdiens­te, kurz- und langfristige stationäre Unterstützungsmöglichkeiten sowie über rechtliche Möglichkeiten wie polizeilicher Platzverweis, Gewaltschutzgesetz, Möglich­keiten der Aussetzung des Umgangs oder des begleiteten Umgangs. • Weisen Sie auf Ihre eigene Fürsorgepflicht, und machen Sie Angebote zur Entlastung. • Verpflichten Sie das Opfernicht zu gemeinsamen Gesprächen mit dem gewalttäti­gen Partner, auch wenn er auf Sie nicht gefährlich wirkt. • Es sollte kein beaufsichtigter Umgang angeordnet werden, solange die Gefahr der Gewaltausübung gegenüber der betreuenden Person und/oder dem Kind besteht. Es muss sichergestellt sein, dass keine weiteren Gewalttätigkeiten drohen. Ziele der Arbeit sind die Beendigung der Gewalt, die Verantwortungsübernahme des gewalttätigen für seine Handlungen und die Empathieentwicklung für den Partner und die Kinder. Wenn Sie im Rahmen Ihrer Arbeit mit dem Gewalttätigen sprechen, der gewalttätig gegenüber seinen Partner war: • Lassen Sie sich von Rechtfertigungen des Misshandlers nicht beeindrucken, denn das Ziel des gewalttätigen ist es, von seinen Gewalttaten ab- und auf angebliche Probleme außerhalb seiner selbst hinzulenken, z.B. Eifersucht, die sich im Handeln des Opfers begründet, ihr mangelnder Ordnungssinn oder Stress am Arbeitsplatz etc. • Führen sie die rechtlich mög­lichen Folgen seiner Tat vor Augen (poli­zeiliche Wegweisung und Kontaktverbot, Verlust der gemeinsamen Wohnung und Kontaktverbot auf Grundlage des Gewalt­schutzgesetzes, Verlust des Sorge- und Umgangsrechtes, finanzielle Haftung für Schäden, gerichtliche Verurteilung bis hin zur Inhaftierung). • Vermitteln Sie die Auswirkun­gen, die seine Gewalt auf die psychische und physische Gesundheit des Partners und Kinder hat sowie die familiären Kon­sequenzen (Belastung und Verlust der Beziehung zu den Kindern, Belastung und Zerbrechen der Paarbeziehung und der Familie). • Machen Sie deutlich, dass durch das gewalttätige Verhalten in erheblichem Maße die Kinder schädigt, gefährdet und in keiner Weise seiner Verantwortung als Elternteil nachkommt. Be­sprechen Sie mit ihm, wie er gegenüber seinen Kindern für seine Gewalttätigkeit einsteht, um sie von möglichen Schuld­gefühlen und Ängsten zu entlasten. • Wenn eine Trennung vorliegt, versuchen Sie nicht, dieses ändern zu sollen. Akzeptieren Sie ihren Entschluss, auch wenn Ihnen der Gewalttätige „gebessert“ und „reumütig“ erscheint. • Bewerten Sie das Recht des Gewalttätigen auf ein vertrauliches Gespräch keinesfalls höher als die Sicherheit potenzieller Opfer. Wenn Sie eine Gefährdung vermuten, sind Sie im Sinne der Gefahrenabwehr dazu verpflichtet, den anderen Teil zu warnen und umge­hend die Polizei zu verständigen. Wenn Sie als Berater/-in längere Zeit mit gewalttätigen arbeiten, sind folgende Punkte zu berücksichtigen.25 Die Gratwanderung zwischen empathisch behutsamem Herausarbeiten und einer konsequenten Konfrontation ist sehr schwierig. Ein verbreiteter Leitsatz ist: „Verurteile die Tat, aber nicht den Täter.“ • Kontrolle erkennbar machen: Viele Gewalttäter stellen ihre Gewalt als „Ausrutscher“ dar, über die sie keine Kontrolle haben. In der Regel schlagen gewalttätige Män­ner jedoch gezielt, d.h. kontrolliert und an nicht sofort sichtbaren Körperstellen, um die Tat zu verdecken. • Erarbeiten Sie mit dem Gewalttätigen die Entwicklung, die zu seiner Gewalttä­tigkeit geführt hat, insbesondere zu deren Art und Ausmaß (Rekonstruktion der Gewalt). Denken Sie daran, dass gewalttätige sowohl die Häufig­keit als auch die Schwere ihrer Gewalt­handlungen verharmlosen bzw. nur vage beschreiben („da ist es passiert“, „da gab es Streit“). An diesem Punkt wird häufig die Chance versäumt, durch reflektiertes Nachfragen den Täter mit seinen Handlungen zu konfrontieren. Fragen Sie explizit: „Wie oft haben Sie ge­schlagen und wie? Was waren die Folgen und Verletzungen? Wie haben Sie sich gefühlt? Wie hat der PArtner reagiert? Wie ging es Ihren Kindern dabei?“ etc. • Bearbeiten Sie auch psychische Gewaltformen wie z.B. Erniedrigung und Isola­tion , vorrenthalten von Geld etc. Geben Sie Informationen über die Folgen dieser Gewaltformen. • Unterstützen Sie den Täter bei der Ent­wicklung eines „Sicherheitsplanes“ zur Vermeidung eigenen Gewaltverhaltens. Jeder gewalttätige spürt vor den Gewalthandlungen Anzeichen dafür. In diesem Fall sollte er die Situation verlas­sen/weggehen. • Akzeptieren Sie keine vorschnellen Erklärungen. Wenn der Täter nach ein oder zwei Gesprächen erklärt, nicht mehr gewalttätig zu sein, bedeutet dies oft, dass er nicht an einer Veränderung arbeiten will, sondern die Beratung nur „pro forma“ akzeptiert hat. • Solange Gewalt ausgeübt wird, können in der Beratung keine anderen Themen­bereiche wie Kommunikation, Partner­schaft oder Sexualität behandelt werden. Sagen Sie dem Täter, dass eine Beratung zu diesen Themen nur möglich ist, wenn die Gewalt beendet ist. 3.4 Verhaltensmodifikation Wie können Sie erkennen, ob ein gewalttätiger sein Verhalten ver­ändert hat? • Er bezeichnet seine früheren Handlungen als Gewalt. • Er stellt sein Verhalten nicht mehr als provoziert und entschuldbar dar. • Er kennt die Auswirkungen seiner Ge­walttätigkeit auf sein(e) Opfer. • Er akzeptiert die Möglichkeit, dass seine Partner möglicherweise für immer Angst vor ihm hat und sich von ihm trennt, selbst dann, wenn er sein Verhal­ten verändert hat. • Er ist imstande, Hilfe zu suchen, damit er auch ab sofort keine Gewalt mehr ausübt. Veränderungsanzeichen des Mannes, auch wenn die Frau ihn verlassen hat: • Er akzeptiert, dass die Frau keinen (oder wenig) Kontakt zu ihm will, er bedrängt und verfolgt sie nicht. • Er kommt seinen finanziellen Verpflich­tungen nach, auch wenn er nicht mit der Trennung einverstanden ist. • Er beeinflusst seine Kinder bei Besuchs­kontakten nicht gegen die Mutter. Männer können ihren Veränderungswillen auch unter Beweis stellen, indem sie an Maßnahmen teilnehmen, in deren Mittel­punkt die Auseinandersetzung mit ihrem gewalttätigen Verhalten steht. Das kann z.B. ein Sozialer Trainingskurs bei einer Beratungsstelle für gewalttätige Männer sein, ein Anti-Gewalt-Training oder ein sozialtherapeutischer Prozess, der gewalt­tätiges Verhalten fokussiert. Das Jugendamt kann entsprechende Auflagen und Empfehlungen gegenüber den Familiengerichten vorschlagen und anregen. Das Familien- und das Verfahrensrecht sehen diese Möglichkeiten ausdrücklich vor (§§ 1666 Alle diese Punkte werden von Ihnen nicht beachtet und realisiert. Statt dessen wird der Eindruck erweckt, der Vater soll als Querulant dargestellt werden, da ja Beschwerden nicht normal angesehen werden können. Leider wurden die Beschwerden nicht im Detail bearbeitet und es fand keine echte Aufarbeitung der Probleme statt. Es ist nicht tolerierbar, daß nur Umgang behandelt wird, sondern es ist erforderlich, Voraussetzungen für einen solchen zu schaffen, und hierzu gehört insbesondere die Aufarbeitung der Gewalt und Schaffung von Voraussetzungen zur Kommunikation. Ich bitte Sie, für die Behandlung dieses Problem endlich ein echter Ansprechpartner dem Vater zur Verfügung zu stellen, damit das Kind nicht noch mehr leiden muß. Ich bitte Sie, bevor Sie wieder mit einer formalen Beschwerdebearbeitung mir ein Termin für ein Gespräch zu nennen. Ausgehend von den Erkenntnissen, daß sich Probleme in der Regel 3. nicht von alleine lösen, halte ich folgende Dinge für erforderlich : 1. das Jugendamt gibt eine Einschätzung der momentanen Situation 2. Erarbeitung einer Konzeption zur Behandlung des Falles Vorschläge : - psychiatrische Untersuchung von Vorname - Anregung einer Therapie der Mutter zur Überwindung der Gewaltakte - Klärung der Pflichten der Mutter - Durchführung von gemeinsamen Beratungen von Mutter und Vater - nach therapeutischen Maßnahmen ein Plan zur Entwicklung des Umgangs - gemeinsame Beratungen zur Regelung zur Sorge und des alltäglichen Lebens - regelmäßige Einschätzungen der Situation (3 monatlich) von allen Beteiligten u.a. 3. Benennung eines Ansprechpartner für Vater und Mutter mfg.